ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

A. Ausführung der Vereinbarung

Der Aussteller (im Booth Application Contract auf der Rückseite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Antragsteller“ bezeichnet) ist an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in dem Exhibitor’s Manual (Ausstellerhandbuch) festgelegten Regeln und Vorschriften sowie alle weiteren Dokumente gebunden, die dem Aussteller von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden oder zur Verfügung gestellt werden können (nachstehend zusammen die „Regeln und Vorschriften“ genannt).

Die im Vertrag verwendeten Großbuchstaben haben die gleiche Bedeutung wie die im Zusatzformular angegebenen Begriffe.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Änderungen der Regeln und Vorschriften sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem autorisierten Vertreter der Shanghai Ebseek Exhibition Co., LTD unterzeichnet sind.

B. Zahlung

Vor Beginn der Ausstellung hat jeder Aussteller alle im Booth Application Contract (Ausstellungsvertrag) festgelegten Gebühren („Ausstellungsgebühren“) spätestens bis zu dem im Vertrag angegebenen Datum vollständig zu zahlen.

Sollte der Aussteller einen unstrittigen Betrag nicht innerhalb der festgelegten Frist zahlen, wird auf diesen Betrag Zinsen in Höhe des Jahreszinssatzes der Barclays Bank (UK) zuzüglich 4 % pro Tag ab dem Fälligkeitsdatum (oder einem anderen schriftlich vereinbarten Datum) bis zum tatsächlichen Zahlungstag (einschließlich beider Tage) erhoben.

C. Hinweis zum Recht, den Zutritt zu verweigern

Falls wir der Auffassung sind, dass ein Aussteller die Ausstellung dazu nutzt, um Dienstleistungen zu bewerben oder zu fördern, die direkt oder indirekt mit uns im Wettbewerb stehen, behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Teilnahme dieses Ausstellers an der Ausstellung zu verweigern.

Übt Ebseek dieses Recht aus, so werden alle vom Aussteller bereits an Ebseek gemäß dieser Vereinbarung gezahlten Beträge vollständig zurückerstattet.

D. Einhaltung der Vorschriften

Zusätzlich zur Einhaltung der Regeln und Vorschriften müssen die Aussteller auch die Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen, gesetzlichen Normen, alle anwendbaren Vorschriften der Regierungs-, lokalen und sonstigen Aufsichtsbehörden sowie alle Vorschriften des Ausstellungsortes vom Beginn der Ausstellung bis zum Ende des Abbaus befolgen.

E. Keine Übertragung oder Untervermietung; Zuteilung von Flächen

Kein Recht eines Ausstellers gemäß dieser Vereinbarung darf auf eine andere Person übertragen werden, und kein Aussteller darf seinen Stand oder Teile davon übertragen oder untervermieten.

Aussteller haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, ihre Wünsche werden jedoch bei der Zuteilung berücksichtigt.

Trotz aller Bemühungen um die Richtigkeit der Pläne, Spezifikationen und Zeichnungen im Katalog und in den Unterlagen übernimmt das Unternehmen keine Gewähr und ist nicht verpflichtet, deren Genauigkeit zu garantieren.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen am Hallengrundriss oder an den Spezifikationen der Ausstellung vorzunehmen und Form, Größe oder Lage der dem Aussteller zugeteilten Fläche im besten Interesse der Ausstellung zu verändern.

Solche Änderungen führen nicht zu einer zusätzlichen Haftung oder zu höheren Ausstellungskosten für den Aussteller.

F. Verhalten während der Ausstellung

Während der Ausstellung verpflichtet sich der Aussteller und garantiert, dass er selbst, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Standmitnutzer:

  • die zumutbaren Anweisungen des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Vertreter, Unterauftragnehmer und der Veranstaltungsleitung befolgen;
  • keine unüblichen Werbeaktionen ohne Genehmigung des Organisationskomitees durchführen;
  • keine Geräte wie Ton-, Licht- oder sonstige Anlagen so einsetzen, dass sie die Sicht oder Tätigkeit benachbarter Aussteller behindern oder stören;
  • falls Musik verwendet wird (gemäß Ausstellungsvertrag), die erforderliche Lizenz bei der zuständigen Behörde einholen;
  • Gänge und Wege in der Nähe ihres Standes nicht blockieren;
  • keine Verlosungen, Geschenke oder Aktionen durchführen, die die Anwesenheit von Besuchern zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort erfordern;
  • nicht vor Ende der Ausstellung abbauen oder den Stand verlassen;
  • keine Handlungen oder Methoden verwenden, die von anderen Ausstellern oder von der Ausstellungsleitung beanstandet werden;
  • keine Publikationen oder Drucksachen außerhalb ihres Standes verteilen oder veröffentlichen (fastenerexpo.de behält sich das Recht vor, jede Form von Werbung oder Publikation im Zusammenhang mit der Ausstellung zu verbieten; der Aussteller muss auf Aufforderung solche Werbung sofort entfernen);
  • kein Material oder Produkt ausstellen oder verteilen, das als verleumderisch, anstößig oder eine Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten von fastenerexpo.de oder Dritten darstellen könnte;
  • den Namen und die Adresse (sowie gegebenenfalls die Lieferadresse) am Stand anbringen, unter Beachtung der lokalen Publikationsvorschriften, einschließlich Angaben zu Name, Eigentum und Geschäftssitz;
  • keinen öffentlichen Handel oder Preisverhandlungen durchführen und keine Lautsprechersysteme verwenden oder deren Verwendung gestatten;
  • keine Beschädigungen des Ausstellungsortes verursachen oder zulassen;
  • keine elektrischen Anlagen überlasten;
  • dafür sorgen, dass der Stand und die Umgebung stets sauber sind; leere Verpackungen und Kartons dürfen nicht im Stand gelagert werden, sondern müssen vom Aussteller entfernt oder entsorgt werden;
  • keine Handlungen oder Äußerungen tätigen, die den Ruf, das Image oder den Namen des Unternehmens oder der Ausstellung schädigen oder beeinträchtigen könnten;
  • sicherstellen, dass während der gesamten Ausstellungszeit mindestens eine Person am Stand anwesend ist;
  • nur Produkte der Befestigungsindustrie ausstellen; Produkte ohne Bezug dazu (z. B. Lebensmittel, Geschenke, Schmuck, Spielzeug, Haushaltsgeräte) dürfen nicht gezeigt werden – der Veranstalter ist berechtigt, den Stand zu schließen und die Teilnahme ohne Entschädigung zu widerrufen;
  • für die Herstellung, Reparatur oder den Ersatz sämtlicher Schäden am Ausstellungsgelände verantwortlich sein, die durch den Aussteller, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschädigungen von Teppichfliesen durch Farbe, Bolzen oder Schrauben;
    der Stand wird vor Aufbau und nach Abbau geprüft, und der Aussteller muss sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

 

Der Aussteller verpflichtet sich, dass er und seine Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer alle relevanten Ausstellungsregeln einhalten.

Die Öffnungs- und Schließzeiten der Ausstellung sowie die Nutzungszeiten des Ausstellungsgeländes werden ausschließlich vom Veranstalter festgelegt.

Der Zutritt erfolgt nur mit Ausweis oder Eintrittskarte. Diese dürfen nicht übertragen oder gemeinsam genutzt werden (auch nicht innerhalb derselben Organisation).
Jeder Aussteller muss sich registrieren und gegebenenfalls eine Registrierungsgebühr entrichten. Eine Ausweiskopie kann bei der Registrierung verlangt werden.

Wenn der Aussteller, seine Mitarbeiter oder Vertreter gegen diese Bestimmungen verstoßen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Zutritt zu verweigern oder die Entfernung der betreffenden Person und ihrer Exponate zu verlangen.
In diesem Fall erkennt der Aussteller an, dass Ebseek keine Rückzahlung bereits gezahlter Beträge schuldet; diese Beträge bleiben Eigentum von Ebseek.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auf Kosten und Risiko des Ausstellers sämtliche Exponate oder Werbematerialien zu entfernen, die nicht vom Aussteller oder seinen Partnern bereitgestellt oder nicht auf dem Anmeldeformular angegeben wurden.

Der Aussteller darf keine Fälschungen, Rechtsverletzungen, verbotenen oder eingeschränkten Produkte (gemäß lokalen Gesetzen oder Vorschriften) oder Produkte, die internationalen Standards oder ethischen Regeln widersprechen, ausstellen.

Der Veranstalter ist berechtigt, solche Waren ohne Rechtsmittel zu entfernen und die Teilnahme des Ausstellers zu beenden oder den Stand zu schließen, ohne dass der Aussteller Anspruch auf Entschädigung hat.

Der Aussteller verpflichtet sich, den Veranstalter von allen Ansprüchen, Klagen, Verlusten oder Schäden freizustellen, die aus solchen Waren entstehen.

G. Katalog

Die Mitarbeiter, Vertreter, Sponsoren, Ausstellungsorganisatoren oder Katalogherausgeber des Unternehmens haften nicht für Fehler oder Auslassungen in den Daten oder anderen Materialien, die von Ausstellern oder Dritten eingereicht wurden.

Alle vom Aussteller eingereichten Daten und Materialien liegen ausschließlich in der Verantwortung des Ausstellers.

H. Versicherung

Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, eine angemessene Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Public/Products Liability Insurance) bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft abzuschließen und aufrechtzuerhalten, um Verluste oder Schäden, die dem Aussteller oder Dritten im Zusammenhang mit der Ausstellung entstehen, abzudecken.

Die Mindestdeckungssumme beträgt 3.000.000 USD.
Der Aussteller muss einen entsprechenden Versicherungsnachweis gemäß den oben genannten Anforderungen vorlegen.

I. Stornierung, Verschiebung, Standortänderung

Wenn ein Aussteller seine Anmeldung stornieren möchte, muss er dies schriftlich mitteilen.
Diese Mitteilung gilt erst dann als erfolgt, wenn sie per Post oder Fax versandt und vom Büro des Veranstalters empfangen wurde (eine Mitteilung per E-Mail ist nicht zulässig).

Wenn eine solche Mitteilung eingereicht wird:

  • 60 Tage vor Beginn der Ausstellung:
    50 % der gesamten Standgebühr werden berechnet.
  • Innerhalb von 60 Tagen vor Beginn der Ausstellung:
    100 % der gesamten Standgebühr werden berechnet,
    und eventuelle unbezahlte Standgebühren sind weiterhin vollständig zu entrichten.

 

Unabhängig davon trägt der Aussteller die vollen Kosten der Veranstaltung, unabhängig davon, ob er tatsächlich teilnimmt oder nicht.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Reservierung des Ausstellers zu stornieren; in diesem Fall werden alle bereits gezahlten Beträge vollständig zurückerstattet.
Unter keinen Umständen haftet das Unternehmen für Verluste (einschließlich indirekter Verluste), die dem Aussteller infolge einer solchen Stornierung entstehen.

Wenn die Ausstellung abgesagt, verschoben oder an einen anderen Ort verlegt wird, wird der Aussteller so bald wie möglich benachrichtigt.

  • Wenn die Ausstellung abgesagt wird (außer aufgrund höherer Gewalt, siehe unten), wird dem Aussteller jede gezahlte Gebühr ohne Zinsen zurückerstattet.
  • Wenn die Ausstellung verschoben oder verlegt wird, bleibt der Ausstellungsvertrag gültig, und der Veranstalter legt ein neues Datum und einen neuen Ort für die Ausstellung in angemessener Weise fest.

 

Höhere Gewalt (Force Majeure)

Das Unternehmen, seine Tochtergesellschaften, Mitarbeiter, Vertreter, Organisatoren oder Ausstellungsleiter (nachfolgend zusammen als „verbundene Parteien“ bezeichnet) haften nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die durch folgende Ursachen entstehen:

  • Kriegshandlungen, Bürgerunruhen, Streiks oder Aussperrungen,
  • Arbeitskräftemangel, Nichterfüllung durch Lieferanten,
  • staatliche Maßnahmen, Eingriffe, Gesetze oder Vorschriften,
  • militärische Handlungen, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen oder sonstige Umstände,
    die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Veranstalters liegen
    und die die Durchführung der Ausstellung am vorgesehenen Ort oder Zeitpunkt unmöglich oder unzumutbar machen.

 

Das Unternehmen behält sich das Recht (aber nicht die Verpflichtung) vor, die Ausstellung zu einem anderen Zeitpunkt und/oder an einem alternativen Ort erneut abzuhalten.

Der Aussteller erkennt an, dass ihm hierdurch Schäden oder Verluste entstehen können, und verzichtet auf jegliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung für Handlungen oder Unterlassungen des Unternehmens oder seiner verbundenen Parteien aufgrund der genannten Umstände.

Im Falle höherer Gewalt bleiben alle an Ebseek gezahlten Beträge Eigentum von Ebseek und werden nicht zurückerstattet.

Pässe und Visa

Das Unternehmen und seine verbundenen Parteien sind nicht verpflichtet, Ausstellern bei der Beschaffung von Pässen oder Visa zur Einreise in das Land, in dem die Ausstellung stattfindet, zu helfen.

Selbst wenn der Aussteller kein Visum oder keinen Reisepass erhält, bleibt er verpflichtet, die im Ausstellungsvertrag festgelegten Zahlungen vollständig zu leisten.

J. Haftungsausschluss und Begrenzung der Haftung – Wichtige Bestimmungen

Weder das Unternehmen noch seine verbundenen Parteien haften gegenüber dem Aussteller für indirekte oder Folgeschäden, entgangene Umsätze oder erwartete Einnahmen, verlorene Einsparungen oder erwartete Einsparungen, verpasste Geschäftsmöglichkeiten, entgangenen Gewinn oder erwarteten Gewinn oder vergebliche Aufwendungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund – sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig.

Das Unternehmen oder seine verbundenen Parteien haften nicht für Diebstahl oder Verlust von Geräten oder persönlichen Gegenständen des Ausstellers, seiner Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Gäste (einschließlich Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Partner), auch dann nicht, wenn Sicherheitspersonal vor Ort anwesend ist.

Unter keinen Umständen haften Ebseek oder seine verbundenen Parteien für Verluste oder Schäden, die dem Aussteller, seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Standmitnutzern entstehen und nicht auf Fehler, Fahrlässigkeit oder Unterlassungen von Ebseek oder seinen Partnern zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die verursacht werden durch:

  • Handlungen oder Unterlassungen von Spediteuren oder Lieferanten (Transport, Handhabung, Zollabfertigung);
  • Fehler oder Auslassungen in Dokumenten, die von Dritten im Zusammenhang mit der Ausstellung erstellt oder eingereicht wurden;
  • Konflikte oder Missverständnisse mit dem Gastgeberland, dem Ausstellungsorganisator, Vertretern oder anderen Behörden im Zusammenhang mit Aspekten der Ausstellung.

 

Die Gesamthaftung von Ebseek gegenüber dem Aussteller, gleich ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus einem anderen Grund, ist auf den höheren Betrag von entweder £5.000 oder der vom Aussteller an Ebseek gezahlten Gesamtsumme gemäß dieser Vereinbarung begrenzt.

Nichts in dieser Bestimmung schließt eine Haftung für Betrug oder arglistige Täuschung oder für Verlust oder Schaden durch Tod oder Körperverletzung, soweit diese durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlung oder Unterlassung von Ebseek oder seinen verbundenen Parteien im Zusammenhang mit der Ausstellung verursacht wurden, aus.

K. Schadloshaltung des Ausstellers – Wichtige Bestimmung

Der Aussteller verpflichtet sich, Ebseek und seine verbundenen Parteien von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten (einschließlich angemessener Rechtskosten), Forderungen oder Haftungen Dritter (einschließlich staatlicher Stellen) freizustellen, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:

  • der Herstellung, Produktion, Verteilung, Handhabung, Werbung, Nutzung oder dem Verbrauch der Produkte oder Dienstleistungen des Ausstellers im Rahmen der Ausstellung.

 

Die Genehmigung zur Verwendung des Namens oder Logos der Ausstellung auf Produkten oder Materialien des Ausstellers gilt ausschließlich für die Nutzung des Namens oder Logos selbst und stellt keine Billigung der Produkte oder Materialien des Ausstellers dar. Diese Genehmigung schränkt die vorstehende Freistellungspflicht in keiner Weise ein.

Der Aussteller haftet für Personenschäden oder Sachschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden am Ausstellungsgelände), die direkt oder indirekt durch den Aussteller, seine Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Gäste im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden.

Der Aussteller stellt sicher, dass Ebseek und seine Partner entschädigt und vor Verlusten geschützt werden, einschließlich indirekter Verluste, Kosten, Ansprüche, Klagen und Forderungen (einschließlich angemessener Rechtskosten).

L. Allgemeine Bestimmungen

Der Aussteller bestätigt ausdrücklich, dass keine mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Erklärungen oder Gewährleistungen gegeben oder angenommen wurden, die über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen über potenzielle Geschäfte, die durch die Ausstellung entstehen könnten).

Dieser Ausstellungsvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen oder Verständigungen in Bezug auf den gleichen Gegenstand.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht oder einer Behörde als ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam und rechtsgültig.

Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieses Vertrags (einschließlich aller Streitigkeiten oder außervertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben) unterliegen dem englischen Recht.
Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte (einschließlich außervertraglicher Ansprüche oder Streitigkeiten).

M. Fotos und Aufzeichnungen

Der Aussteller erklärt sich (und verpflichtet sich, auch das Einverständnis aller betroffenen Personen einzuholen) damit einverstanden, dass Personen, Marken, Logos oder Firmennamen, die auf der Ausstellung erscheinen, von Ebseek oder seinen Partnern fotografiert, gefilmt oder aufgezeichnet werden dürfen.

Ebseek ist berechtigt, diese Bilder oder Aufnahmen zu Werbezwecken oder für andere kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke zeitlich und räumlich unbegrenzt zu verwenden – in allen Medien, einschließlich Druck, Newsletter, Werbematerialien, Anzeigen usw.

Die Teilnehmer stimmen zu, dass diese Aufnahmen angemessen bearbeitet, vervielfältigt und weltweit verbreitet werden dürfen und keine Einwände gegen deren Speicherung oder Nutzung erheben.

Der Aussteller sichert zu, dass er berechtigt ist, diese Zustimmung auch im Namen seiner Gäste oder Mitarbeiter zu erteilen.
Falls der Aussteller diese Berechtigung nicht einholt, stellt er Ebseek und seine Partner von allen daraus entstehenden Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Kosten oder Klagen (einschließlich Rechtskosten) frei.

Für Anfragen oder besondere Wünsche bezüglich Fotografien oder Aufnahmen sollen sich Aussteller, deren Personal oder Gäste direkt an den Veranstalter wenden.

N. Ihre Daten

Ebseek (Search Online) kann die Kontaktdaten des Ausstellers an Kooperationspartner der Messe weitergeben, z. B. an:
Partnermedien, offizielle Spediteure, offiziell zugelassene Standbauer, Agenten, Sponsoren und verbundene Organisationen.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre Daten an die oben genannten Partner weitergegeben werden, kreuzen Sie bitte hier an ( ).

O. Antrag

Die Bewerbung des Ausstellers und die Zustimmung des Veranstalters dazu stellen die abschließende Regelung sämtlicher Ansprüche, Forderungen, Rechnungen, Klagen oder laufenden Verfahren dar, die nicht schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden und die sich aus früheren Vereinbarungen über die Bereitstellung von Standflächen oder andere geschäftliche Beziehungen ergeben könnten.